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Leistungen

Miet­recht

Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Thomas Janssen Vermieter und Mieter sowie Miet- und Hausverwaltungen in allen wesentlichen Fragen des Mietrechts.

Schwerpunkte sind unter anderem Mietverträge, Mieterhöhungen, Mietminderungen, Kündigungen und Eigenbedarf, Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen, Kautionen sowie die Durchsetzung und Abwehr von Forderungen.

Die langjährige praktische Erfahrung in der Immobilienverwaltung ergänzt die anwaltliche Spezialisierung – insbesondere bei Betriebskostenabrechnungen und bei Fragestellungen, bei denen Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Verwaltungspraxis ineinandergreifen.

Haus
Familie beim Umzug
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Bestehende Mietverträge

Mietverhältnisse

Während eines laufenden Mietverhältnisses können zahlreiche rechtliche Fragen und Konflikte entstehen. Wir beraten und vertreten Vermieter und Mieter bei der rechtlichen Prüfung bestehender Mietverträge sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Typische Themen unserer Beratung:

  • Mieterhöhungen und deren Voraussetzungen
  • Mietminderung bei Mängeln der Mietsache
  • ordentliche und außerordentliche Kündigungen
  • Eigenbedarfskündigungen
  • Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
  • Mietkaution und Kautionsabrechnung
  • Zahlungsrückstände und Mahnverfahren
  • Renovierung und Schönheitsreparaturen
  • Überschneidungen zwischen Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
  • Fragen zum Maklerrecht bei der Vermietung

Gerade bei vermieteten Eigentumswohnungen greifen Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht häufig ineinander. Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht kann Rechtsanwalt Thomas Janssen beide Rechtsgebiete gemeinsam beurteilen und die Auswirkungen auf das jeweilige Miet- und Wohnungseigentumsverhältnis berücksichtigen.

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Fachanwalt Thomas Janssen

Fachanwalt - regional und überregional

Rechtsanwalt Thomas Janssen ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und seit vielen Jahren auf diese Rechtsgebiete spezialisiert. Die Kanzlei mit Sitz in Starnberg berät und vertritt Mandanten insbesondere im Raum Starnberg, München und den angrenzenden Gerichtsbezirken.

Darüber hinaus übernimmt die Kanzlei auch überregionale Mandate. Viele mietrechtliche Fragestellungen lassen sich heute unabhängig vom Kanzleistandort bearbeiten: Besprechungen finden per Videokonferenz oder Telefon statt, Unterlagen können digital ausgetauscht und geprüft werden.

Gerade bei spezialisierten Fragestellungen im Mietrecht und bei der Prüfung von Betriebskostenabrechnungen steht die Kanzlei daher auch Mandanten außerhalb der Region zur Verfügung.

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Betriebs­kosten­abrechnungen

Spezialgebiet Abrechnungen

Betriebskostenabrechnungen gehören zu den häufigsten Streitpunkten im Mietrecht. Fehler können unter anderem bei der Umlagefähigkeit einzelner Kosten, den Verteilerschlüsseln, der Abgrenzung von Abrechnungszeiträumen oder der Zuordnung einzelner Kostenpositionen entstehen.

Wir beraten Vermieter, Mieter und Hausverwaltungen insbesondere bei:

  • Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
  • Umlagefähigkeit einzelner Betriebskosten
  • Verteilerschlüsseln und Kostenverteilung
  • formellen und inhaltlichen Fehlern
  • Nachforderungen und Einwendungen
  • Heiz- und Warmwasserkosten
  • Abgrenzung von Betriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten
  • Besonderheiten bei vermieteten Eigentumswohnungen

Rechtsanwalt Thomas Janssen verbindet als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht die juristische Prüfung mit langjähriger praktischer Erfahrung in der Immobilienverwaltung. Dadurch können auch komplexe Abrechnungsfragen sowohl rechtlich als auch aus der Verwaltungspraxis heraus beurteilt werden.

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Mietrecht sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Beratung.