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Leistungen

WEG-Recht / Wohnungs­eigentums­recht

Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Thomas Janssen Wohnungseigentümer, Gemeinschaften der Wohnungseigentümer, Verwaltungsbeiräte und Hausverwaltungen in allen wesentlichen Fragen des WEG-Rechts.

Schwerpunkte sind unter anderem Beschlüsse und Beschlussanfechtungen, Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen, Kostenverteilung, Verwalterverträge und Verwalterhaftung sowie WEG-Jahresabrechnungen und Vermögensberichte.

Die langjährige praktische Erfahrung in der Immobilienverwaltung ergänzt die anwaltliche Spezialisierung – insbesondere bei Fragestellungen, bei denen rechtliche, kaufmännische und verwaltungspraktische Aspekte zusammenkommen.

WEG-Recht
Eigentümerversammlung online
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Eigentümer und Eigentümergemeinschaften

Eigentümer - GdWE

Im Wohnungseigentumsrecht entstehen rechtliche Fragen häufig dort, wo individuelle Interessen einzelner Eigentümer und die Interessen der Gemeinschaft aufeinandertreffen. Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer und Gemeinschaften der Wohnungseigentümer bei der rechtlichen Einordnung und Durchsetzung ihrer Rechte.

Typische Themen unserer Beratung:

  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Beschlüsse und Beschlussanfechtung
  • Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern
  • Kostenverteilung und Sonderumlagen
  • bauliche Veränderungen
  • Instandhaltung und Instandsetzung
  • Streitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft
  • Fragen rund um Eigentümerversammlungen

Gerade im Wohnungseigentumsrecht greifen gesetzliche Regelungen, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und gefasste Beschlüsse ineinander. Eine frühzeitige rechtliche Einordnung kann helfen, die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinschaft oder einzelner Wohnungseigentümer zu beurteilen und Auseinandersetzungen rechtssicher zu führen.

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Hausverwaltungen und WEG-Verwalter

Rechtsberatung für Verwalter

Hausverwaltungen müssen im Tagesgeschäft zahlreiche Entscheidungen treffen, bei denen rechtliche und praktische Fragen eng miteinander verbunden sind. Wir beraten WEG-Verwalter bei der rechtssicheren Vorbereitung und Umsetzung ihrer Verwaltungsaufgaben und unterstützen bei komplexen oder konfliktträchtigen Sachverhalten.

Typische Themen unserer Beratung:

  • Verwalterverträge und Verwalterbestellung
  • Vorbereitung von Eigentümerversammlungen und Beschlüssen
  • rechtssichere Beschlussvorlagen
  • Kostenverteilung und Sonderumlagen
  • Instandhaltung und bauliche Veränderungen
  • Hausgeldforderungen und Zahlungsrückstände

Rechtsanwalt Thomas Janssen kennt die Anforderungen an WEG-Verwalter nicht nur aus anwaltlicher Sicht, sondern auch aus langjähriger praktischer Erfahrung in der Immobilienverwaltung. Dieses Verständnis der Verwaltungsabläufe ist insbesondere dann von Vorteil, wenn rechtliche Vorgaben in konkrete Entscheidungen, Beschlussvorlagen und Verwaltungsprozesse umgesetzt werden müssen.

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Jahres­abrechnung und Vermögensbericht

Rechnungslegung der WEG

Die Jahresabrechnung gehört zu den anspruchsvollen Aufgaben einer WEG-Verwaltung. Neben den gesetzlichen Vorgaben müssen Kostenverteilung, Abrechnungseinheiten und die zugrunde liegenden Berechnungen fachlich und rechtlich korrekt umgesetzt werden.

Wir beraten Hausverwaltungen insbesondere bei:

  • WEG-Jahresabrechnungen und Beschlussfassung über Nachschüsse und Anpassungen der Vorschüsse
  • Kostenverteilung und Kostenverteilungsschlüsseln
  • Abrechnungs- und Wirtschaftseinheiten
  • Erhaltungsrücklage und deren Darstellung
  • Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG
  • rechtlichen und rechnerischen Fragestellungen der WEG-Rechnungslegung

Rechtsanwalt Thomas Janssen verbindet als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht die juristische Spezialisierung mit langjähriger praktischer Erfahrung in der Immobilienverwaltung. Darüber hinaus berät die Kanzlei Softwarehersteller zu Fragen der WEG-Abrechnung und vermittelt das Fachwissen in Inhouse-Schulungen.

Wir sind Ihr Spezialist und Ansprechpartner für Wohnungs­eigentums­recht (WoEig). Kontaktieren Sie uns gerne.