Bei bestehenden Mietverträgen für Wohnraum können Interessenskonflikte zwischen Vermieter und Mieter entstehen, da jede Partei ihre eigenen Bedürfnisse und Schwerpunkte bei der Bewertung von Vertragsverhältnissen hat. Um ein Dauerschuldverhältnis aufrechtzuerhalten, ist es notwendig, es von Zeit zu Zeit anzupassen.
Mieterhöhungen: Eine Mieterhöhung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und bedarf einer rechtzeitigen Ankündigung sowie einer Begründung durch den Vermieter.
Mietminderungen: Mietminderungen sind möglich, wenn die gemietete Wohnung Mängel aufweist und der Vermieter diese nicht beseitigt.
Kündigungen, fristlos oder ordentlich: Eine Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, z.B. bei Zahlungsverzug des Mieters oder bei Eigenbedarf des Vermieters.
Eigenbedarfskündigung: Eine Eigenbedarfskündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und bedarf einer rechtzeitigen Ankündigung durch den Vermieter.
Betriebskostenabrechnung und Kautionsabrechnung: Vermieter sind verpflichtet, jährlich eine Abrechnung über die Betriebskosten zu erstellen und die Kautionsabrechnung bei Beendigung des Mietverhältnisses vorzunehmen.
Mahnverfahren: Bei Zahlungsverzug des Mieters können Vermieter ein Mahnverfahren einleiten, um die offenen Forderungen einzufordern.
Renovierungen und Schönheitsreparaturen: Die Pflicht zur Durchführung von Renovierungs- und Schönheitsreparaturen obliegt grundsätzlich dem Mieter. Allerdings ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und bedarf einer genauen Prüfung des Einzelfalls.
Überschneidungen und ggf. auch Konfliktsituationen zum Wohnungseigentumsrecht: Bei Mietverhältnissen in einer Wohnungseigentumsanlage können Konfliktsituationen zwischen Vermieter und Eigentümergemeinschaft entstehen, z.B. bei Fragen zur Haustierhaltung.
Überschneidungen zum Maklerrecht: Bei der Vermietung von Wohnraum kann es zu Überschneidungen mit dem Maklerrecht kommen, insbesondere bei Fragen zum Maklervertrag und zur Maklerprovision.
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