Leistungen

WEG-Recht / Wohnungs­eigentums­recht

Grundstücke können durch Teilungserklärung in Wohnungseigentum (Eigentum an Wohnungen oder Gebäuden), Teileigentum (Eigentum an nicht zu Wohnzwecken genutzen Flächen und Räumen) und Gemeinschaftseigentum (Eigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück) aufgeteilt werden.

Unsere Kanzlei vertritt sowohl Hausverwalter als auch Eigentümer. Wir beraten Verwaltungsbeiräte und Bauträger.

WEG-Recht
01

Eigentümer untereinander

Das Wohnungseigentumsrecht (WEG oder WoEig) regelt das Eigentum und das Verhältnis der Eigentümer untereinander in diesem Fall. Typische Rechtsfragen hierbei sind:

  • Die Begründung des Wohnungseigentums (§§ 3 und 8 WEG)
  • Auslegung von Regelungen der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung
  • Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander
  • Beschlussanfechtungsklagen
02

Hausverwalter

Dazu gehört aber auch die ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Hierfür ist der Verwalter verantwortlich, er setzt die von der Eigentümerversammlung mit Stimmenmehrheit gefassten Beschlüsse um. Seine Aufgaben und Befugnisse regelt das Gesetz (§ 27 WoEigG) und der Verwaltervertrag. Typische Rechtsfragen hierbei sind:

  • Durchführung einer Eigentümerversammlung
  • Formulierung rechtssicherer Beschlüsse
  • Notwendigkeit und Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen oder Instandhaltungsmaßnahmen
  • Schranken des Selbstorganisationsbefugnis der Eigentümer
  • Der Wirtschaftsplan
  • Die Änderung oder Ergänzung der Gemeinschaftsordnung
  • Wahl / Abwahl des Hausverwalters
  • Anfechtung eines Beschlusses einer Eigentümerversammlung
03

Jahres­abrechnung und Vermögens­status

Rechnungslegung durch den WEG-Verwalter - beim Geld hört der Spaß auf!

Als Treuhänder fremden Vermögens hat der Verwalter jährlich über vereinnahmte Wohngelder und getätigten Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft (teilrechtsfähiger Verband) eine Abrechnung zu erstellen. Wir helfen bei:

  • Der rechtssicheren Gestaltung der Jahresabrechnung einschließlich Entwicklung der Instandhaltungsrückstellung
  • Prüfung der Kostenverteilschlüssel unter Berücksichtigung von Vorgaben der Gemeinschaftsordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes (WoEig)
  • Darstellung von Abrechnungseinheiten und Wirtschaftseinheiten in der Jahresabrechnung
  • Rechnerischer Schlüssigkeit des Vermögensstatus

Wir bieten Inhouse-Schulungen z.B. für Hausverwalter an und beraten Software-Hersteller, zu diesen Themen. Das von uns mitgegründete „Starnberger Forum Wohnungseigentum“ beantwortet Fragen interessierter Verwaltungsbeiträte und Eigentümer zu diesen Themen.

Rechtsanwalt Janssen ist Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht. Der Sitz der Kanzlei ist in Starnberg, viele Mandanten aus den bayerischen Amtsgerichtsbezirken Starnberg, München, Wolfratshausen, Dachau, Rosenheim, Ingolstadt, Fürstenfeldbruck und Garmisch-Partenkirchen suchen Rat und Hilfe bei unserer Kanzlei. Bei der Erstellung von Rechtsgutachten können Mandanten aus ganz Deutschland auf die Expertise der Kanzlei bauen. Auf Grund langjähriger Tätigkeit als Syndikus einer Hausverwaltung verfügt Rechtsanwalt Janssen umfassende umfassende praktische Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie einen auf Wohnungs­eigentums­recht (WoEig) spezialisierten Anwalt, einen Fach­anwalt für Miet- und WEG-Recht suchen.

Kontakt

JANSSEN | Rechtsanwalt
Söckinger Str. 39
82319 Starnberg
Tel: +49 8151 9069-0
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