Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Bereich Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) bieten wir folgende Leistungen:
- Begründung von Wohnungseigentum gemäß §§ 3 und 8 WEG: Wir unterstützen Sie bei der Umwandlung von Mietobjekten in Eigentumswohnungen sowie bei der Errichtung von Neubauten und der Begründung von Wohnungseigentum durch Teilungserklärung.
- Auslegung von Regelungen in Teilungserklärungen oder Gemeinschaftsordnungen: Wir prüfen Ihre Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung auf ihre rechtliche Wirksamkeit und geben Ihnen eine klare Auskunft über Ihre Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer.
- Beratung zu Rechtsverhältnissen der Wohnungseigentümer untereinander: Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Eigentum an Ihrer Wohnung oder an gemeinschaftlichem Eigentum, wie beispielsweise zur Aufteilung von Kosten und Lasten.
- Durchsetzung von Beschlussanfechtungsklagen: Wir vertreten Sie effektiv bei Beschlussanfechtungen und sorgen dafür, dass Ihre Rechte als Wohnungseigentümer gewahrt werden.
- Vertretung unserer Mandanten bei Streitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft: Wir setzen uns für Sie ein und vertreten Sie bei allen Arten von Streitigkeiten innerhalb Ihrer Eigentümergemeinschaft, sei es bei Problemen mit dem Verwalter oder anderen Eigentümern.