Rechnungslegung durch den WEG-Verwalter - beim Geld hört der Spaß auf!
Als Treuhänder fremden Vermögens hat der Verwalter jährlich über vereinnahmte Wohngelder und getätigten Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft (teilrechtsfähiger Verband) eine Abrechnung zu erstellen. Wir helfen bei:
- Der rechtssicheren Gestaltung der Jahresabrechnung einschließlich Entwicklung der Instandhaltungsrückstellung
- Prüfung der Kostenverteilschlüssel unter Berücksichtigung von Vorgaben der Gemeinschaftsordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes (WoEig)
- Darstellung von Abrechnungseinheiten und Wirtschaftseinheiten in der Jahresabrechnung
- Rechnerischer Schlüssigkeit des Vermögensstatus
Wir bieten Inhouse-Schulungen z.B. für Hausverwalter an und beraten Software-Hersteller, zu diesen Themen. Das von uns mitgegründete „Starnberger Forum Wohnungseigentum“ beantwortet Fragen interessierter Verwaltungsbeiträte und Eigentümer zu diesen Themen.
Rechtsanwalt Janssen ist Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht. Der Sitz der Kanzlei ist in Starnberg, viele Mandanten aus den bayerischen Amtsgerichtsbezirken Starnberg, München, Wolfratshausen, Dachau, Rosenheim, Ingolstadt, Fürstenfeldbruck und Garmisch-Partenkirchen suchen Rat und Hilfe bei unserer Kanzlei. Bei der Erstellung von Rechtsgutachten können Mandanten aus ganz Deutschland auf die Expertise der Kanzlei bauen. Auf Grund langjähriger Tätigkeit als Syndikus einer Hausverwaltung verfügt Rechtsanwalt Janssen umfassende umfassende praktische Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet.